| Räumlichkeit | Miete inkl. Nebenkosten | Endreinigung und Hausmeisterdienst |
| Großer Saal | netto | brutto | netto | brutto |
| kommerzielle Nutzung | 700.00 € | 833.00 € | 120.00 € | 142.80 € |
| Nutzung durch Käner Ortsvereine | 350.00 € | 416.50 € | 120.00 € | 143.80 € |
| private Nutzung bis 100 Pers. | 350.00 € | 416.50 € | 120.00 € | 143.80 € |
| private Nutzung bis 150 Pers. | 430.00 € | 511.70 € | 120.00 € | 143.80 € |
| private Nutzung ab 150 Pers. | 500.00 € | 595.00 € | 120.00 € | 143.80 € |
| Veranstaltung bis zu 2 Std. | 180.00 € | 214.20 € | 70.00 € | 83.30 € |
| Küchennutzung inkl. Geschirr | 50.00 € | 59.50 € | 20.00 € | 23.80 € |
| Empore | 50.00 € | 59.50 € | 20.00 € | 23.80 € |
| Künstlergarderoben | 50.00 € | 59.50 € | 20.00 € | 23.80 € |
Mitbenutzung von Gastronomie oder Bürgersaal sowie die Miete über mehrere Tage auf Anfrage
| Gastronomie | netto | brutto | netto | brutto |
| Gastronomie | 130.00 € | 154.70 € | 40.00 € | 47.60 € |
| Gastronomie und Bürgersaal | 180.00 € | 214.20 € | 50.00 € | 59.50 € |
| Veranstaltung bis zu 2 Std. | 80.00 € | 95.20 € | 30.00 € | 35.70 € |
| Küchennutzung inkl. Geschirr | 30.00 € | 35.70 € | 20.00 € | 23.80 € |
| zusätzliches Equipment | netto | brutto |
| Beschallungsanlage inkl. 2 Mikrofone, voreingestellt | 50.00 € | 59.50 € |
| Erweiterte Beschallungsanlage zur Musikübertragung | 90.00 € | 107.10 € |
| Für jedes weitere Funkmikrofon oder Taschensender | 12.00 € | 14.28 € |
| Beamer, HDMI Anschluss via Netzwerk, Leinwand | 50.00 € | 59.50 € |
| Erweiterte Bühnenbeleuchtung DMX Anschluss | 50.00 € | 59.50 € |
| Techniker | 25.00 € | 29.75 € |
| Zapfanlage inkl. Kohlensäure und Reinigung | 40.00 € | 47.60 € |
| Tischvorhänge Skirting á 4,10 m | á 7,00 € | á 8.33 € |
| Tischdecken für runde Tische | á 12,00 € | á 14.28 € |
Vom 1.10. bis 31.04. berechnen wir pro Veranstaltung einen Energiekostenzuschlag von 100,00.€ für den großen Saal und 50,00.€ für die Gastronomie und den Bürgersaal.
Download der Preisliste
Kosten
- In den Bruttopreisen ist die zur Zeit gültige MwSt. von 19% enthalten
- In der Miete sind sämtliche Kosten für Heizung, Wasser und Strom enthalten
- Technikerstunden werden nach Aufwand abgerechnet. Der Vermieter behält sich vor, abhängig von Umfang und Aufwand eine Veranstaltungsfachkraft einzusätzen.
- Abweichungen von den Preisen sind im Einzelfall möglich
- Der Vermieter behält sich die Forderung einer Kaution vor
- Der Nutzer ist verantwortlich für die Anmeldung der GEMA, sowie für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Wird vom Mieter eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt, so entstehen folgende Stornokosten:
- bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 20%
- bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 40%
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%
- danach 80% der jeweiligen Grundmiete
Nutzung
- Der Vermieter behält sich vor, Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen
- Die Herrichtung des Raumes erfolgt durch den Mieter
- Tische und Stühle sind nach der Veranstaltung zu reinigen und wieder ins Stuhllager zu räumen
- Der Raum ist nach der Veranstaltung besenrein zu übergeben
- Erfolgt der Auf- und Abbau der Bestuhlung durch den Vermieter wird dies nach Aufwand berechnet
- Sämtliche Abfälle sind vom Mieter zu entsorgen bzw. mitzunehmen
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen
- Das Abbrennen von Feuerwerk und bengalischem Licht ist innerhalb und auch außerhalb der Halle verboten
- Im gesamten Hallenbereich einschließlich aller Nebenräume ist das Rauchen verboten
- Mit Rücksicht auf die Anwohner ist darauf zu achten, dass nach 22.00 Uhr Lärm insbesondere vor der Halle vermieden wird
- Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes obliegt dem Mieter
- Dem Vermieter oder einer vom Vermieter bestimmten Person ist jederzeit Zugang zu allen Räumen der Halle zu gewähren (Hausrecht)
- Die Mietdauer endet am darauf folgenden Tag um 2:00 Uhr, Verlängerung nach Rücksprache
- Der Förderverein schließt einen Nutzungsvertrag mit dem Nutzer ab
- Weitere Informationen entnehmen Sie der Nutzungsordnung die Bestandteil des Nutzungsvertrages ist
Nutzungsordnung
Nutzungsvertrag